Zahnarzt Hasan - Sprechstunden

Ihr Bonusheft


Schon seit 1989 ist das Bonusheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. "Gesundheitsreform- Gesetz" eingeführt. Wer dennoch ohne Bonusheft ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche - sollten ein Bonusheft haben! Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.



Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse


Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht?



Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle - das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.

Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz - Brücke, Prothese, Krone - ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einen Plus an Zuschuss.



Und so funktioniert das Bonusheft



Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra- Zuschuss (Bonus) von 10%. Der Bonus wird erst dann fällig, wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um 5 auf insgesamt 15% erhöht.



Was tun, wenn der Stempel im Bonusheft fehlt?


Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra- Zuschuss (Bonus) von 10%. Der Bonus wird erst dann fällig, wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um 5 auf insgesamt 15% erhöht.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein und diesen im Bonusheft vermerken lassen. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt "IP-Programm" (IP = Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes bestätigt.

 
Zahnarztpraxis Hasan